Antrag auf Freiwillige Wiederholung
Freiwillige Wiederholung der Klassenstufe
ThürSchulO § 55 Abs. 4:
Über den Antrag der Eltern auf freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe nach § 49 Abs. 2 ThürSchulG (Rücktritt), der der Textform bedarf, entscheidet der Schulleiter. Die Klassenkonferenz ist vor der Entscheidung zu hören. Der Antrag ist zu bewilligen, wenn zu erwarten ist, dass durch einen Rücktritt der Schüler in seiner Lernentwicklung besser gefördert werden kann. Mit der Entscheidung nach Satz 1 tritt der Schüler aus der derzeit besuchten Klassenstufe in die nächstniedrigere Klassenstufe zurück. Der Antrag muss spätestens eine Woche nach den Halbjahreszeugnissen der Schulleitung vorliegen ( ThürSchulG § 49 Abs. 2).
Vorlagen