Hausordnung

    • Hausordnung

       

      1. In der Schule gelten das Jugendschutzgesetz, das Thüringer Schulgesetz und die Thüringer Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung.
      2. Entsprechend unseres Leitbildes pflegen wir einen höflichen, freundlichen, offenen und respektvollen Umgang miteinander. An gemeinsam festgelegte Regeln in der Schule und der Klasse halten wir uns stets.
      3. Gegenstände wie z. B. Feuerzeuge, Zigaretten, Vapes, Messer, waffenähnliche Gegenstände sind in der Schule verboten.
      4. Größere Geldbeträge und Wertsachen sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Bei Verlust oder Beschädigung dieser übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
      5. Auf dem gesamten Gelände sowie in den Gebäuden ist das Tragen oder Verwenden von Symbolen/Codes, Kennzeichen, Kleidungsstücken und Accessoires, die einen verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder einen anderen menschenverachtenden Inhalt transportieren oder indirekt auf einen solchen verweisen, verboten. Insgesamt ist auf einen angemessenen Kleidungsstil zu achten.
      6. Fahrräder und E-Scooter sind an den dafür vorgesehenen Stellplätzen zu parken. Für diese gilt ein Fahrverbot auf dem Schulgelände. Krafträder und Mopedautos sind außerhalb der Schule zu parken. Die Schule ist nicht für die Bereitstellung eines Parkplatzes verantwortlich. Die Schule haftet nicht für eventuelle Beschädigungen oder Verlust.
      7. Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler bis 7:05 Uhr auf dem Schulhof auf (außer bei Regen, Schnee und starkem Frost). In den Hofpausen halten sich die Klassen bei schlechtem Wetter in ihren Klassenräumen auf. Die Fachlehrer der nachfolgenden Stunde übernehmen die Aufsicht.
      8. Zum Unterrichtsbeginn steht jeder Schüler an seinem Platz. Über Vertretungsstunden informiert sich jeder Schüler individuell über Edupage.
      9. Die Mobiltelefone werden vor der ersten Unterrichtsstunde von der zuständigen Lehrkraft eingesammelt und am Unterrichtsende wieder ausgegeben. Bei Zuwiderhandlungen dürfen Lehrkräfte die Mobiltelefone einsammeln. Diese sind dann von den Sorgeberechtigten im Sekretariat abzuholen. Das Fotografieren und Filmen im Schulhaus und auf dem Schulgelände ist mit jeglichem Endgerät strengstens untersagt.
      10. In den Frei- und Ausfallstunden halten sich die Schüler auf dem Pausenhof, im Pausenraum oder in den zugewiesenen Räumen auf. Ein angemessenes Verhalten wird erwartet. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht und die Pausen dazwischen.
      11. Jeder Schüler ist für die Unversehrtheit, die Ordnung und die Sauberkeit seines Arbeitsplatzes, des Schulhauses und des gesamten Schulgeländes verantwortlich. Das betrifft auch die ihm anvertrauten Lehr- und Lernmittel. Für  mutwillig oder vorsätzlich verursachte Schäden ist er bzw. seine Erziehungsberechtigen im Rahmen der geltenden Gesetzlichkeiten haftbar. Alle Klassen sind im wöchentlichen Wechsel für die Reinigung des Schulhofes von Müll verantwortlich.
      12. Möglichkeiten der Mülltrennung sowie –vermeidung sind zu nutzen.
      13. Die Schülertoiletten sind unverzüglich nach der Nutzung sauber und ordentlich zu verlassen.
      14. Jeder achtet darauf und trägt dazu bei, dass Gefahren und Unfälle verhindert werden. So ist z.B. das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände und an den Bushaltestellen sowie auf dem Schulweg untersagt, ebenso wie das Anlegen von Rutschbahnen und das Umherkicken von Eis, Steinen oder sonstigen Gegenständen. Das Fußballspielen ist auf dem Schulhof nicht gestattet. Bei trockenem Wetter kann der Sportplatz oberhalb des Schulhofes zum Fußballspielen genutzt werden.
      15. Unfälle (auch Wegeunfälle), Verletzungen oder andere Schäden sind unverzüglich dem Lehrer, dem Klassenleiter oder im Sekretariat zu melden.
      16. Essenslieferungen von auswärtigen Lieferdiensten sind nicht gestattet.
      17. Der Tafelwasserautomat darf aus hygienischen Gründen nur mit Behältern in einer geeigneten Größe (damit der Wasserauslass nicht berührt wird) benutzt werden. Das Verschütten klebriger Flüssigkeiten ist zu vermeiden.
      18. Der Ordnungsdienst und der anwesende Fachlehrer tragen tagsüber dafür Sorge, dass …
      • … die Seitentafeln in der Pause gereinigt werden,
      • … der Raum ordentlich verlassen wird

         … nach der letzten Unterrichtsstunde

      • die Seitentafeln gereinigt werden (am letzten Unterrichtstag in der Woche auch der Bildschirm des Whiteboards),
      • der Raum gekehrt wird,
      • die Fenster geschlossen sind,
      • alle Stühle hochgestellt werden,
      • Technik und Licht ausgeschaltet
      • sowie die Heizung heruntergedreht (auf 2) wird.
      1. Nach Unterrichtsschluss begeben sich alle Schüler unverzüglich nach Hause. Schüler, die auf den Bus warten müssen, tun dies auf dem Schulhof. Beim Einsteigen in die Busse ist den jüngeren Schülern zuerst und klassenweise das Einsteigen zu ermöglichen. Das Einsteigen in die Busse erfolgt rücksichtsvoll, geordnet und ohne zu drängeln oder zu schubsen.
      2. Bei Alarm (z.B. wegen Feuer) muss das Gebäude unverzüglich auf den dafür vorgesehenen Fluchtwegen rasch und ohne Hektik verlassen werden. Auf die Alarmordnung wird hingewiesen (Aushang im Gebäude).
      3. Betriebsfremde Personen müssen sich vor dem Betreten der Schule im Sekretariat anmelden.

       

      Schlussbemerkungen:

      Es sollte sowohl allen Schülerinnen und Schülern, als auch an der Schule tätigem Personal ein Bedürfnis sein, an einer sauberen und intakten Schule zu lernen und zu arbeiten, deshalb ist es wichtig, dass hierzu jeder seinen Beitrag leistet und auf die in dieser Hausordnung festgelegten Regeln achtet. Bei Zuwiderhandlung treten sanktionierende Maßnahmen in Kraft.

       

      Crock, den 18.08.2026                                                                                                                     

      gez. :     I. Geyer 

      - Schulleiterin -

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